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FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

Wann sollte ich zum Anwalt gehen?

Es ist immer kostengünstiger und nervenschonender, einen Konflikt von vornherein zu vermeiden, als ihn vor Gericht auszutragen! Lassen Sie sich deshalb lieber frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Bitte vereinbaren Sie mit unserem Büro telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin. Sagen Sie uns dabei bitte gleich, um welches Problem es sich bei Ihnen handelt, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.


Was muss ich zum Termin mitbringen?

Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem haben (z. B. Verträge, Kündigungsschreiben, Briefe, Anwaltsschreiben etc.), sollten Sie diese unbedingt vollständig zu Ihrem Termin bei uns mitbringen.

Oft ist es sogar sinnvoll, dass Sie uns die Unterlagen schon vor dem Besprechungstermin zur Vorbereitung zur Verfügung stellen. So können wir Sie schneller und genauer beraten und Sie sparen sich zusätzliche Termine. Wenn notwendig können wir auch weitere Fachleute einschalten (z. B. einen Fachmann für Steuerfragen oder einen Gutachter zur Bewertung von Mängeln).


Was kostet es mich, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da die Kosten vom Beratungsaufwand sowie von den Maßnahmen abhängen, die wir zur Lösung des Problems ergreifen müssen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen:

  • Sprechen Sie mit uns über die zu erwartenden Kosten

  • Schließen Sie mit uns eine Vergütungsvereinbarung ab. Darin sind der zu erwartende Aufwand (z. B. für die Beratung) und die Kosten dafür genau aufgeschlüsselt. Damit ist für Sie von vornherein klar, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Zum Abschluss einer solchen Vergütungsvereinbarung ist jeder Rechtsanwalt nach Paragraf 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (ab 01.07.2006 gültige Fassung) verpflichtet.


Was muss ich tun, wenn ich eine Stellungnahme abgeben soll?

Während des Verlaufs unserer Zusammenarbeit ist es oft notwendig, dass Sie zu Mitteilungen der Gegenseite oder zu gerichtlichen Verfügungen Stellung nehmen - also uns Ihren Standpunkt dazu mündlich oder schriftlich darlegen müssen. Falls wir Sie um eine solche Stellungnahmen bitten, sollten Sie dem so schnell wie möglich nachkommen, da oft Fristen eingehalten werden müssen. Sie erleichtern uns damit die Arbeit und Ihr Verfahren gerät nicht ins Stocken.