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Wann sollte ich zum Anwalt gehen?
Es ist immer kostengünstiger und nervenschonender,
einen Konflikt von vornherein zu vermeiden, als ihn vor Gericht
auszutragen! Lassen Sie sich deshalb lieber frühzeitig von
einem Rechtsanwalt beraten.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Bitte vereinbaren Sie mit unserem Büro telefonisch
oder per E-Mail einen Besprechungstermin. Sagen Sie uns dabei bitte
gleich, um welches Problem es sich bei Ihnen handelt, damit wir
uns entsprechend vorbereiten können.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem haben
(z. B. Verträge, Kündigungsschreiben, Briefe, Anwaltsschreiben
etc.), sollten Sie diese unbedingt vollständig zu Ihrem Termin
bei uns mitbringen.
Oft ist es sogar sinnvoll, dass Sie uns die Unterlagen schon vor
dem Besprechungstermin zur Vorbereitung zur Verfügung stellen.
So können wir Sie schneller und genauer beraten und Sie sparen
sich zusätzliche Termine. Wenn notwendig können wir auch
weitere Fachleute einschalten (z. B. einen Fachmann für Steuerfragen
oder einen Gutachter zur Bewertung von Mängeln).
Was kostet es mich, einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten,
da die Kosten vom Beratungsaufwand sowie von den Maßnahmen
abhängen, die wir zur Lösung des Problems ergreifen müssen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen:
- Sprechen Sie mit uns über die zu erwartenden
Kosten
- Schließen Sie mit uns eine Vergütungsvereinbarung
ab. Darin sind der zu erwartende Aufwand (z. B. für die Beratung)
und die Kosten dafür genau aufgeschlüsselt. Damit ist
für Sie von vornherein klar, mit welchen Kosten Sie rechnen
müssen.
Zum Abschluss einer solchen Vergütungsvereinbarung
ist jeder Rechtsanwalt nach Paragraf 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(ab 01.07.2006 gültige Fassung) verpflichtet.
Was muss ich tun, wenn ich eine Stellungnahme abgeben soll?
Während des Verlaufs unserer Zusammenarbeit
ist es oft notwendig, dass Sie zu Mitteilungen der Gegenseite oder
zu gerichtlichen Verfügungen Stellung nehmen - also uns Ihren
Standpunkt dazu mündlich oder schriftlich darlegen müssen.
Falls wir Sie um eine solche Stellungnahmen bitten, sollten Sie
dem so schnell wie möglich nachkommen, da oft Fristen eingehalten
werden müssen. Sie erleichtern uns damit die Arbeit und Ihr
Verfahren gerät nicht ins Stocken.
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